Als erneuerbare Energien bezeichnet man Energieträger wie Sonnenenergie, Windenergie und Wasserkraft, die durch die Natur in unbegrenzter Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien muss – anders als bei sogenannten fossilen Energieträgern – keine Kohle oder Gas verfeuert werden. Somit entsteht kein CO2, das die Erderwärmung vorantreibt. Und anders als in Atomkraftwerken entsteht kein strahlender Atommüll, der über eine Millionen Jahre aufwendig gelagert werden muss.
Seit etwa 20 Jahren werden in Deutschland Solaranlagen und Windräder in großer Zahl installiert. Somit wird der Atom- und Kohlestrom immer mehr durch Wind- und Solarenergie ersetzt. Dadurch fällt weniger Atommüll an und es wird immer mehr CO2 eingespart. Mittlerweile produzieren Windräder, Solaranlagen, Biogasanlagen und Wasserkraftwerke knapp die Hälfte unseres Stroms (46 % in 2019).
Eine funktionierende Stromversorgung ist für jeden von uns extrem wichtig. Wir brauchen Strom für so gut wie jeden Bereich unseres alltäglichen Lebens. Deshalb behält die Politik die Zügel fest in der Hand und hat zahlreiche Gesetze erlassen, die bestimmen, wie der Strom produziert und zu uns Verbrauchern transportiert wird. So wurde auch der Ausbau der erneuerbaren Energien durch ein wichtiges Gesetz geregelt: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG bestimmt, dass Windräder und Solaranlagen in Deutschland durch einen Zuschuss gefördert werden, den die Betreiber solcher Anlagen beantragen können. Eine solche Vergütung bekommt also etwa ein Hausbesitzer, der eine Solaranlage auf seinem Dach installiert. Sie wird von Beginn der Stromproduktion an für 20 Jahre bezahlt – pro Kilowattstunde produzierten Strom. Den Zuschuss zahlen alle Stromkunden in Deutschland als sogenannte EEG-Umlage. Ausgenommen sind Industriebetriebe, die besonders viel Strom verbrauchen.
Da Solaranlagen und Windräder immer günstiger und leistungsstärker werden, also mehr Strom produzieren können, wurde der Zuschuss seit der Einführung des EEG immer weiter gesenkt. Gleichzeitig wurde es aber auch komplizierter, ihn zu beantragen. Auch ist es schwieriger geworden, geeignete Flächen zu finden, an denen Windenergieanlagen gebaut werden dürfen und eine Genehmigung dafür zu bekommen. Deshalb wurden in den letzten beiden Jahren deutlich weniger Windräder gebaut als in den Jahren davor. Und: Anlagen, die in den ersten Jahren ab 2000 durch das EEG gefördert werden, verlieren bald ihren Zuschuss, wenn die 20 Jahre vorbei sind. Fallen dann teure Reparaturen an, die sich der Betreiber nicht mehr leisten kann, könnten diese Anlagen bald abgebaut werden und so keinen klimafreundlichen Strom mehr produzieren.
Hier können wir Verbraucher unseren Beitrag leisten. Wer zu echtem Ökostrom wechselt, sorgt dafür, dass auch in den nächsten Jahren neue Windräder und Solaranlagen gebaut werden. Und eine steigende Nachfrage nach echtem Ökostrom gibt Betreibern älterer Anlagen auch nach den 20 Jahren der Förderung die Möglichkeit, ihre Anlagen weiter zu betreiben. Andere Ökostromtarife, die nicht unsere strengen Anforderungen erfüllen, helfen hier nur wenig. Denn der in Deutschland produzierte Strom aus Windrädern und Solaranlagen, die durch das EEG gefördert werden, darf sowieso nicht als „Ökostrom“ verkauft werden. Deshalb kaufen solche Anbieter häufig Herkunftsnachweise im Ausland, mit denen sie ihren Strom dann als Ökostrom verkaufen dürfen – unabhängig davon, wie sie ihren Strom tatsächlich erzeugen. Erfahre hier mehr über den Handel mit Herkunftsnachweisen für Ökostrom.